Lebensbegleitung
Kircheneintritt
Der Eintritt in die Kirche passiert durch die Taufe. Wer durch Erklärung gegenüber dem Amtsgericht aus der Kirche ausgetreten ist, ihr aber wieder angehören möchte, wird nicht noch einmal getauft, sondern kann seinen Wiedereintritt entweder bei dem/der für seinen Wohnort zuständigen Pfarrer(in) oder bei einer „Kircheneintrittsstelle“ erklären.