Hochzeit
Die Hochzeit stiftet in der evangelischen Kirche - anders als nach katholischem Verständnis - keine Ehe, sondern ist ein Dank- und Bittgottesdienst für ein Paar, das seine Ehe rechtlich bereits auf dem Standesamt geschlossen hat. Trotzdem: wer mag den Verwaltungsakt auf dem Rathaus mit einer feierlichen Hochzeit in der Kirche vergleichen?
Wenn mindestens einer der beiden Partner evangelisch ist, kommt eine evangelische Trauung in Frage (ist der andere römisch-katholisch, kann eine sog. „ökumenische" Trauung greifen, deren kirchenrechtliche Qualität so komplex ist, daß sie hier nicht erläutert werden.
In der Wahl der Kirche und des/der Geistlichen ist man relativ frei - wobei es natürlich naheliegt, den/die Ortspfarrer/in oder den/die Konfirmator/in zu wählen; allerdings nehmen manche Gemeinden für die Benutzung ihrer Kirche durch Nicht-Gemeindeglieder einen Unkostenbeitrag (so ist es auch bei uns in der Friedhofskirche).
Sonst kostet die kirchliche Trauung im normalen Umfang (Kirche, Pfarrer/in, Organist/in, geringer Blumenschmuck) nichts; für eine großzügigere Ausschmückung muß man allerdings selbst sorgen.
Die Trauung selbst ist dann Gegenstand eines Traugesprächs zwischen Paar und Pfarrer/in, für das man genug Zeit einplanen sollte. Wenn musikalische Sonderwünsche bestehen (Chöre, Solisten), sollte man die beteiligten Musiker/innen jedenfalls nicht zu spät voneinander wissen lassen.