Kirchliche Bestattung

 

 

 

Hier regelt fast alles der Bestatter. Er verabredet in Absprache mit den Angehörigen, der Friedhofsverwaltung und dem/der zuständigen Geistlichen den Termin für die Beisetzung bzw. die Trauerfeier.


Der/die Pfarrer/in wird dann ein Gespräch mit den Hinterbliebenen führen, um zu trösten und den gewünschten Ablauf für die Trauerfeier zu verabreden. Kosten entstehen im Bezug auf die Feier und die seelsorgerliche Begleitung übrigens nicht; die Friedhofs- und Beerdigungskosten fallen natürlich auch dann an, wenn es sich um einen kirchlichen Friedhofsträger handelt.


Kostenlos gestellt wird von der Kirche auch ein( e) Musiker/in, der/die die Trauerfeier auf der Orgel begleitet. Wenn musikalische Sonderwünsche bestehen, ist eine sehr schnelle Verständigung darüber wünschenswert, damit evtl. noch gemeinsam geprobt werden kann. Das Abspielen der Lieblingsmusik des/der Verstorbenen wird immer beliebter und ist sicher auch in den meisten Fällen möglich; man sollte nur bedenken, ob sie dem Anlass auch entspricht.


Die Praxis der evangelischen Kirchen kennt keine unterschiedlichen Wertungen der verschiedenen Bestattungsarten - Erd-, Feuer- oder Seebestattung - aus religiösen Motiven. Wir dürfen darauf vertrauen, dass unsere Bestattungsbräuche Gottes gute Absichten mit uns Menschen nicht mindern. Hier müssen die Angehörigen - möglichst entsprechend den Wünschen des/der Verstorbenen - nach eigenem Empfinden entscheiden. Wenn die Beisetzung allerdings zu weit entfernt stattfinden soll, wird man auf eine(n) dortige(n) Geistliche(n) zurückgreifen müssen.


In der Regel werden die Angehörigen der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Es kommt aber auch immer wieder der Wunsch, einen Angehörigen einer anderen Konfession evangelisch beizusetzen, etwa in Mischehen. Das ist in unserem ökumenischen Klima völlig problemlos möglich.


Auch bei aus der Kirche ausgetretenen Verstorbenen kann eine evangelische kirchliche Trauerfeier gehalten werden. Die Entscheidung darüber liegt allerdings bei dem/der betreffenden Pfarrer/in. Dabei wird man sich dem Wunsch nach seelsorgerlicher Begleitung auch in Form einer kirchlichen Bestattung schwer entziehen können; anderseits wird auch niemand einen überzeugten Nicht-Christen post mortem durch eine kirchliche Zeremonie vergewaltigen wollen.


Diese Fragen können in einem klärenden Gespräch besprochen werden; evtl. muss man sich mit mehreren Geistlichen zu diesem Zwecke in Verbindung setzen.


Grundsätzlich gilt, dass die kirchliche Bestattung eine gottesdienstliche Handlung ist. Der Verstorbene wird mit Gebet und Segen der Gnade Gottes anbefohlen. Den Hinterbliebenen wird verkündigt, was das Evangelium über Leben und Sterben sagt. Die kirchliche Bestattung bezieht sich also auf den Toten und auf die Trauernden. Die Gemeinschaft der Kirche gilt über den Tod hinaus.


Im Sonn­tags­gottes­dienst (in der Regel am Sonntag nach der Beerdigung) werden die Ver­stor­benen nament­lich ge­nannt. Die Ge­meinde be­fiehlt sie in Gottes Hand und hält für die Angehörigen Fürbitte. Dazu sind insbesondere die Angehörigen herzlich eingeladen.


Zu Fragen der Grabauswahl auf unseren Friedhöfen wende man sich an das Friedhofsamt.