Kircheneintritt - Warum nicht?

 

 

 

Der Eintritt in die Kirche passiert durch die Taufe. Wer durch Erklärung gegenüber dem Amtsgericht aus der Kirche ausgetreten ist, ihr aber wieder angehören möchte, wird nicht noch einmal getauft, sondern kann seinen Wiedereintritt entweder bei dem/der für seinen Wohnort zuständigen Pfarrer(in) oder bei einer „Kircheneintrittsstelle“ erklären.

Kircheneintrittsstellen sind in Wuppertal die beiden Citykirchen: die Gemarker Kirche in Barmen, Zwinglistraße, und die Alte ref. Kirche in Elberfeld, Calvinstraße. Hier passiert der Wiedereintritt relativ anonym; aber auch, wer Kontakt zum/zur zuständigen Pfarrer(in) aufnimmt, braucht nicht zu befürchten, sich etwa wegen des Kirchenaustrittes verteidigen zu müssen; gerade aus solchen Gesprächen erwachsen erfahrungsgemäß interessante Kontakte.


Wer der Kirche wieder beigetreten ist, hat alle Rechte (Sakramentempfang, aktives und passives Wahlrecht bei Presbyteriumswahlen) und Pflichten (Heranziehung zur Kirchensteuer) eines Kirchenmitglieds.


Eine Solidargemeinschaft mit vielfältigen, auch stellvertretend für die Gesamtgesellschaft wahrgenommenen Aufgaben, wie die großen Volkskirchen sie darstellen, braucht Mitglieder, die ihren Beitrag in ihr leisten. Und gerade kritische Mitglieder bewahren die großen Kirchen davor, sektenhafte oder einseitige Züge anzunehmen. Darum kann ein Wiedereintritt in die Kirche durchaus gerade für Menschen sinnvoll sein, denen Veränderungen in der Kirche am Herzen liegen.


Pfr. Dr. H. P. Eberlein